Wichtige Informationen für Sie als Steuerpflichtigen (19.01.09)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
informieren.
Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2009
Unternehmer
- Wegfall des anteiligen Verlustvortrags durch Teilbetriebsveräußerung
- Betriebsveräußerung auch steuerbegünstigt, wenn Veräußerer Berater des Erwerbers wird
- 1 %-Regelung bei geleastem und weniger als 50 % betrieblich genutztem Pkw nur bei zeitnaher Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich
- Betriebsveräußerung: Freibetrag bei dauernder Berufsunfähigkeit nur bei Nachweis durch
amtliche Bescheinigung
Ehegatten
- Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei Insolvenz eines Ehegatten hälftig geteilt
- Abfindung von Unterhaltsansprüchen als außergewöhnliche Belastung
Grundstückseigentümer/Vermieter
- Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei gewerblicher Miete unzulässig
- Hohe Aufwendungen unmittelbar nach Erwerb eines Gebäudes sind Herstellungskosten
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Kein Betriebsübergang durch Übernahme eines Auftrags
- Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Alle Steuerpflichtige
- Konjunkturpaket der Bundesregierung
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Beratungstermin?
Rufen Sie uns an unter 0511 3365140 oder senden Sie eine E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut König, Steuerberater Ulrike Grischke, Steuerberaterin